Rückwärtskalkulation: vom Marktpreis zum Einkaufspreis
Die Rückwärtskalkulation geht den umgekehrten Weg: Aus einem am Markt beobachteten Verkaufspreis ermittelst du den höchsten zulässigen Einkaufspreis, den du dem Lieferanten bieten darfst.
Schema der Rückwärtskalkulation
- Listenverkaufspreis brutto (LVP)
- − Mehrwertsteuer → Zielverkaufspreis netto (ZVP)
- + Kundenrabatt → Barverkaufspreis (BVP)
- − Gewinnaufschlag → Selbstkosten (SK)
- − Handlungskosten → Bezugspreis (BP)
- − Bezugskosten → Zieleinkaufspreis netto (ZEPn)
- + Lieferskonto → Zieleinkaufspreis (ZEP)
- + Lieferrabatt → Listeneinkaufspreis (LEP)
Wann nutzt du die Rückwärtskalkulation?
Im preisgebundenen Einzelhandel (Bücher, Zeitungen, Medikamente), bei Ausschreibungen und überall dort, wo der Verkaufspreis durch den Markt vorgegeben ist und du nur entscheiden kannst, ob sich der Einkauf lohnt.